Gemeinde zahlt Mitinhaber aus

Bodman-Ludwigshafen ist künftig alleiniger Gesellschafter der Motorbootgesellschaft

In einer Sondersitzung hat der Gemeinderat eine weitreichende Entscheidung getroffen: Die Motorbootgesellschaft Bodman GmbH wurde aufgelöst und über den Eigenbetrieb Energie, Versorgung und Verkehr (EVV) in den Gemeindehaushalt eingegliedert. Zuvor hatte der Rat den Jahresabschluss 2011 festgestellt. Die Mitgesellschafter, der Touristik-Förderverein Bodman und Baron Bodman, erhalten ihre Einlagen zurück, so dass die Gemeinde durch die Übernahme der Gesellschaftsanteile nun die Alleinherrschaft über die Motorbootgesellschaft besitzt. Beide Gesellschafter hatten nahezu keinerlei Möglichkeit, in den Betrieb einzugreifen. Die Stimmanteile im Aufsichtsrat waren so gewichtet, dass Mitgesellschafter nicht vertreten waren. Des Weiteren ist im Gesellschaftsvertrag keine Nachschusspflicht der Gesellschafter formuliert, so dass die volle Einlage auszuzahlen ist.

Durch den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates erfolgt am heutigen Mittwoch der Notartermin. Damit ist die Rückwirkung der Umwandlung zum 1. Januar 2012 erreicht. Stichtag ist der 31. August. Es ist beabsichtigt, die gemeindlichen Darlehen wenigstens in der Höhe umzuwandeln, dass eine Eigenkapitalquote von 30 Prozent entsteht. Damit können Trägerdarlehen geleistet werden, ohne dass diese als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden und der Steuerpflicht unterliegen. Mit solchen Darlehen lassen sich Investitionen du

Der von der Überlinger Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Förster-Lorenz-Weinrich erstellte Jahresabschluss 2011 war vom Aufsichtsrat und den Gesellschaftern bereits festgestellt worden. Die Umsatzerlöse belaufen sich aufgrund der Verpachtung auf 44 600 Euro. Der positive Verlauf der Gewinn- und Verlustrechnung, die mit einem Gewinn von 19 955 Euro (im Vorjahr ein Verlust von 119 333 Euro) abschließt, basiert auf der Zahlung eines verlorenen Zuschusses der Gemeinde in Höhe von 57 000 Euro sowie dem Verkauf der MS Bodman in Höhe von 61 000 Euro. Insgesamt aber bleibt nach wie vor ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 336 838 Euro. Eine Überschuldung konnte jedoch abgewendet werden.

(Friedrich W. Strub/Südkurier v. 22.08.12)

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