Knöllchen für Brückenspringer?
An allen Rheinbrücken könnten Mutproben bald mit Knöllchen bestraft werden. Neue Schifffahrtsordnung für den Bodensee macht aus dem Brückenspringen eine Ordnungswidrigkeit – vorausgesetzt, ein Schiff nähert sich gerade der Brücke. Die Schifffahrtsordnung macht auch Schwimmwesten auf Ruderbooten und sogar auf Tretbooten zur Pflicht.
Die Fahrradbrücke, die in Konstanz den Seerhein überspannt, übt im Sommer eine beachtliche Faszination auf Wasserspringer aus. Obwohl ein solcher Sprung nicht ganz ungefährlich ist – verboten ist die Mutprobe nicht. In der kommenden Saison aber könnte der Sprung in die kühlen Fluten von allen Rheinbrücken unter Umständen mit einem Knöllchen geahndet werden. Das sieht die neu gefasste Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) vor.
Wie Stefan Basel, Leiter des Amts für Straßenverkehr und Schifffahrt des Landkreises Konstanz, erläuterte, wird das Brückenspringen in der Novelle der Schifffahrtsordnung als Ordnungswidrigkeit deklariert. Das Springverbot gilt demnach aber nur dann, wenn sich ein Schiff der Brücke nähert. Was im Sommer auf der Konstanzer Seerhein-Passage zugegebenermaßen häufiger der Fall sein kann.
Erarbeitet wurde die neue Schifffahrtsordnung von der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB). Die Regelungen sind verbindlich für alle Anrainerstaaten und werden von den jeweiligen Ländern publiziert. Noch ist in Baden-Württemberg die neue Regelung nicht veröffentlich worden. Stefan Basel rechnet damit, dass sie zu Saisonbeginn Anfang April 2014 in Kraft tritt. Wie viel ertappte Brückenspringer bezahlen müssen, kann man derzeit bei der Polizei nicht sagen. Die Höhe der Geldbußen legen die Rechts- und Ordnungsämter fest. Michael Aschenbrenner hält sich noch im Allgemeinen. „Wir begrüßen klare Regelungen“, sagte der Sprecher der Polizeidirektion Konstanz auf Anfrage dieser Zeitung.
Höhe der Geldstrafe noch unbekannt
Aus Sicht der Polizei sei zu klären, ob das Springverbot nur im Bereich der Fahrrinne der Schiffe gelte, oder auf der gesamten Rheinbrücke. Er verwies darauf, dass Polizisten ohnehin einschreiten können, wenn sie eine Gefahrensituation erkennen.
Die neue Schifffahrtsordnung enthält weitere Aktualisierungen:
Ausrüstung: Künftig müssen auch auf Ruderbooten, Paddelbooten und Tretbooten Schwimmwesten mitgeführt werden. Ausgenommen von der Vorschrift sind nach Angaben von Schifffahrtsamtsleiter Basel nur Rennruderboote. Bisher müssen bereits Segel- und Motorboote Rettungswesten an Bord haben.
Kommunikation auf dem Wasser: Für die gewerbliche Schifffahrt auf dem Bodensee schreibt die Internationale Schifffahrtskommission eine Funkverbindung von Schiff zu Schiff vor. Die Boote müssen mit einer entsprechenden Technik ausgerüstet werden.
Führerschein: Wer ein Motorboot mit mehr als sechs PS steuern will, benötigt das Schifferpatent. Damit bestätigt die ISKB die bestehende Regelung. In der Diskussion war, die Motorschiffe bis 15 PS führerscheinfrei zu machen. Eine Angleichung an diese Regelung der Europäischen Union erfolgt nicht.
Umweltschutz: Künftig müssen mit Dieselmotoren ausgerüstete Schiffe der gewerblichen Schifffahrt, dazu zählen auch Polizeiboote, mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet sein. Dies gilt für neue Motoren.
Abgasvorschriften: Weil der Bodensee Trinkwasserspeicher ist, gelten hier für Motorboote besondere Abgasvorschriften. Auch hier strebte die ISKB eine weiter entwickelte Regelung an. Die Überlegungen sind aber vorerst zurückgestellt worden, weil die Europäische Union angekündigt hat, ihre Sportbootrichtlinien zu überarbeiten. Ziel der Bemühungen ist nach Darstellung von Stefan Basel für alle Beteiligten „die sichere und saubere Schifffahrt auf dem Bodensee“.